Mitgliedschaft

Der Kavallerieverein Zurzach besteht aus Aktiv-, Ehren-, Frei-, Junioren, und Passivmitgliedern sowie aus Mitreitern.

 

Aktivmitglieder:

Als Aktivmitglied kann aufgenommen werden, wer ein Jahr im Verein aktiv mitgewirkt und das 18. Altersjahr überschritten hat. Aktivmitglieder verpflichten sich, den Arbeitsaufgeboten Folge zu leisten.

 

Ehrenmitglieder:

Aktivmitglieder, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung (GV) zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

Freimitglieder:

Aktivmitglieder, welche 20 Jahre dem KVZ angehört haben, werden Freimitglieder. Die Zeit als Juniorenmitglied wird angerechnet, das Jahr als «Mitreiter» nicht.

 

Passivmitglieder:

Passivmitglieder sind Freunde und Gönner, die den Verein mit Jahresbeiträgen unterstützen.

 

Juniorenmitglieder:

Juniorenmitglieder sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie haben mit Ausnahme des Stimmrechts die gleichen Rechte und Pflichten wie die Aktivmitglieder. 

Nach Erreichung des 18. Lebensjahr werden Juniorenmitglieder auf den Zeitpunkt der nächsten Generalversammlung automatisch zu Aktivmitgliedern

 

Mitreiter:

Wer sich um sich die Mitgliedschaft als Aktiv- oder Juniorenmitglied im KVZ bewirbt, wird als Mitreiter aufgenommen. Ab der ersten Generalversammlung nach der Aufnahme beginnt das Probejahr.

 

Aufnahme in den Verein: 

Als Aktivmitglied oder Juniorenmitglied kann durch die Generalversammlung aufgenommen werden, wer die Bedingungen unter Art. 4.2 beziehungsweise 4.6 der Statuten erfüllt. Mitreiter und Passivmitglieder werden durch den Vorstand aufgenommen

 

 

Mitglied werden

Sie interessieren sich für unseren Verein und für den Pferdesport?  Dann werden Sie Mitglied, wir freuen uns über jeden Neuzugang!


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